In: "Die Heimat" (Beilage zum Solinger Tageblatt), 1954, Nr. 10, S.37

Titel: Ein "Wasserbenutzungsgesetz" der Wupperschleifer aus dem Jahre 1865

Autor: Otto Bauermann
 

Abschrift: 

Zu den Berufen der Solinger Industrie, die in früheren Zeiten in ihrer Tätigkeit sehr von der Natur abhängig waren, gehörten in erster Linie die Schleifer in den Wupperkotten. Vereisung der Wupper und der Wasserräder im Winter, Hochfluten im Frühjahr und Herbst und Wassermangel im Sommer zwangen die Wupperschleifer oft zum feiern. Im Winter, der in früheren Jahren bei uns bekanntlich bedeutend strenger war als heute, war die Wupper oft zugefroren, so dass man mit Pferdefuhrwerken über den Fluß fahren konnte. Das Tauwetter brachte starkes Treibeis und Hochwasser, das an den Kotten großen Schaden anrichtete. Im Sommer dagegen war der Wasserstand so niedrig, dass das kaum die Stauanlagen füllte. Immer waren aber die Wupperschleifer die Leidtragenden, sie konnten nicht arbeiten und mussten Staudämme, Wasserräder usw. instand setzen. Dieses Zwangsfeiern wirkte sich natürlich auch wirtschaftlich nachteilig aus.
 
 

Weiterer Inhalt (Zusammenfassung):

Wegen der oben genannten Zustände wurde ein Vertrag über die Wassernutzung geschlossen. Beteiligt waren hier die Schleifer der Wupperkotten. Der Vertrag beinhaltete eine Einschränkung der Arbeitszeit, um eine Optimierung der Wassernutzung zu erreichen. Um die hier getroffenen Vereinbarungen zu überwachen, wurde eine Komission eingesetzt, die auch den Wasserstand überwachte. Die erste Komission wurde für drei Jahre eingesetzt, dann musste eine neue gewählt werden. In der am 30. August 1868 gewählten Komission war auch ein Nathanael Witte in der Wippen.