In: "Die Heimat" (Beilage zum Solinger Tageblatt),
1954, Nr. 10, S.37
Titel: Ein "Wasserbenutzungsgesetz" der Wupperschleifer aus dem Jahre 1865 Autor: Otto Bauermann
Abschrift: Zu den Berufen der Solinger Industrie, die in früheren
Zeiten in ihrer Tätigkeit sehr von der Natur abhängig waren,
gehörten in erster Linie die Schleifer in den Wupperkotten. Vereisung
der Wupper und der Wasserräder im Winter, Hochfluten im Frühjahr
und Herbst und Wassermangel im Sommer zwangen die Wupperschleifer oft zum
feiern. Im Winter, der in früheren Jahren bei uns bekanntlich bedeutend
strenger war als heute, war die Wupper oft zugefroren, so dass man mit
Pferdefuhrwerken über den Fluß fahren konnte. Das Tauwetter
brachte starkes Treibeis und Hochwasser, das an den Kotten großen
Schaden anrichtete. Im Sommer dagegen war der Wasserstand so niedrig, dass
das kaum die Stauanlagen füllte. Immer waren aber die Wupperschleifer
die Leidtragenden, sie konnten nicht arbeiten und mussten Staudämme,
Wasserräder usw. instand setzen. Dieses Zwangsfeiern wirkte sich natürlich
auch wirtschaftlich nachteilig aus.
Weiterer Inhalt (Zusammenfassung): Wegen der oben genannten Zustände wurde ein
Vertrag über die Wassernutzung geschlossen. Beteiligt waren hier die
Schleifer der Wupperkotten. Der Vertrag beinhaltete eine Einschränkung
der Arbeitszeit, um eine Optimierung der Wassernutzung zu erreichen. Um
die hier getroffenen Vereinbarungen zu überwachen, wurde eine Komission
eingesetzt, die auch den Wasserstand überwachte. Die erste Komission
wurde für drei Jahre eingesetzt, dann musste eine neue gewählt
werden. In der am 30. August 1868 gewählten Komission war auch ein
Nathanael Witte in der Wippen.
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